Radschnellverbindungen (RSV)

Gemeinhin als Radschnellwege (teilweise auch als Fahrradautobahnen) bezeichnet, sind Radschnellverbindungen so etwas wie der Goldstandard unter den Radwegen.

Das liegt vor allem daran, dass die RSV sehr hohen Qualitätsstandards genügen müssen:

  • durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von min. 20 km/h möglich
  • Mindestlänge von 5 km
  • die Breite ist so gestaltet, dass zwei Fahrräder nebeneinander fahren und ohne Störung durch ein drittes Fahrrad überholt werden können (Regelbreite 6,50 m)
  • Trennung von Fuß- und Radverkehr
  • für den Betriebs- und Winterdienst gelten die gleichen Standards wie bei Landesstraßen
  • möglichst umwegfreie Führung, getrennt vom KfZ-Verkehr
  • einheitliche Wegweisung

Da bereits die 2019 durchgeführte Machbarkeitsstudie ergeben hat, dass diese Standards im Kölner Umland nicht zu erfüllen sind, sollen die 4 geplanten Verbindungen im Rechtsrheinischen als Radvorrangrouten (Radpendlerrouten) umgesetzt werden.